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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger kommen - Antragsverfahren in Schleswig-Holstein zum Mai verfügbar

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Mittel für die Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben.

Näheres finden Sie auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein.

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