Wahlen
Die Wahlen und Abstimmungen werden durch die Amtsverwaltung organisiert und nach den gesetzlichen Vorgaben bekannt gemacht. Der nächste Wahltermin ist die
Bundestagswahl 2025
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, mit der Sie persönlich Ihre Stimme im Wahlraum Ihrer Gemeinde abgeben können. Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. Den dazu nötigen Wahlschein beantragen Sie beim Amt Geltinger Bucht.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
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