Auszug aus der Liegenschaftskarte online bestellen
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Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhält man beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, den Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen oder bei einem Vermessungsingenieur.
Leistungsbeschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen unter anderem die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude gehören.
Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Rechtsgrundlage
- § 13 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
- Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).
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