Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

§§ 54 ff. WHG

§ 34 Landeswassergesetz

 


Ansprechpartner

Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-588E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de

Jörn Jäger

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft

Kontakt herunterladen
+49 4621 87-375
+49 4621 87-588
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer: 433

Stephanie Möller

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt