Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Kurztext

  • Änderungsanzeige zu Altersvorsorgeverträgen Prüfung
  • Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
    • bei Änderungen an den Vertragsbedingungen
    • beim Wechsel des Anbieters
    • bei Änderung der Anbieterdaten
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Beantragung: Änderungsanzeige muss per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

 

Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
  • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
    • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
    • Austauschseiten
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
    • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Handelsregisterauszug
    • aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
    • aktuelle Anbieterbescheinigung

 


Ansprechpartner

An der Küppe 1 53225 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 406-0Fax: +49 228 406-2661E-Mail: poststelle[at]bzst.bund.deWeb: www.bzst.de


Montag: 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr


10115 Berlin, Stadt
Tel: +49 228 406-0Fax: +49 228 4063695E-Mail: zertifizierungsstelle[at]bzst.bund.de


Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt