Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten,
- das Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe.
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
Ansprechpartner
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 9615-0Fax: +49 4621 9615-33E-Mail: vetamt[at]schleswig-flensburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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