Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.
Beschreibung
Als Hersteller beziehungsweise Anwender von
- Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.
Zuständigkeit
An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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