Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
verwandte Vorgänge
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Frau Sandra Legant
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04632 8491-91
04632 8491-30
sandra.legant[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.2
Herr Guido Lemm
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04632 8491-93
04632 8491-30
ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.3
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
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