Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
Beschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Kurztext
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
- Zuständig:
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Zuständigkeit
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Fristen
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
Ansprechpartner
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-5416E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:24170Kiel
Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Frau Gitta Bühmann
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie
Kontakt herunterladen
+49 4621 48122824
gitta.buehmann[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
2.21
Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 48122-830Fax: +49 4621 48122-895E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.deWeb: www.schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular