Gesellenprüfung: Zeugnis
Gesellenprüfung: Zeugnis
Wer am Ende seiner Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung ablegt, erhält hierüber ein schriftliches Zeugnis.
Beschreibung
Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.
Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.
Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Gesellenprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.
Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Auszubildenden übermittelt.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung.
Kosten
Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei.
Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung können Gebühren erhoben. Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg
Öffnungszeiten:
Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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