Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung
Laut Gesundheitsdienst-Gesetz ist es Aufgabe der Kommunen, gesundheitsförderliche Aktivitäten zu initiieren, zu unterstützen und zu koordinieren.
Beschreibung
Diese kommunale Gesundheitsförderung zeigt sich in Projekten, Kursangeboten, Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen und Aktionen für unterschiedlichste Zielgruppen, wie zB Kinder und Jugendliche, Familie, Seniorinnen und Senioren, Berufstätige, Frauen, Männer, Prostituierte und Wohnungslose in Institutionen bzw Lebenswelten, wie unter anderem Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Betrieb, ausgewählte Stadtteile.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen berücksichtigen insbesondere benachteiligte Gruppen, um das Ziel gleicher Gesundheitschancen für alle anzustreben.
Um Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufeinander abzustimmen, sind sogenannte "Runde Tische" wesentliche Voraussetzung für die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteure der Kommune. Hier werden anhand des Expertenwissens vor Ort wichtige Theman der Gesundheitsförderung diskutiert, lokale Gesundheitsziele beraten und entsprechende Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sinnvoll und bedarfsorientiert erarbeitet. Dabei kommen Akteure aus verschiedenen Einfluss- und Tätigkeitsbereichen zusammen, wie zB Freie Träger, die Ärzteschaft, kommunale Vertreterinnen und Vertreter, die Politik sowie Bürgerinnen und Bürger.
Grundlage der Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ist die Gesundheitsberichterstattung gemäß dem Motto "Daten für Taten".
Rechtsgrundlage
§5 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 810-0Fax: +49 4621 810-50E-Mail: gesundheitsamt[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/?object=tx%7C3333.10187.1
Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder über die Webseite.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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