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Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

 

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

 

Keine

 


Ansprechpartner

Mercatorstraße 3 24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:24171Kiel


Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-569

Frau Esther Jung

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Herr Marc Karges

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Frau Ulrike Wolff-Nissen

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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