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Infektionshygienische Überwachung

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.

In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z.B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

 

Dokumentationen aus den Bereichen

  • Hygienepläne
  • Mitarbeiterschulungen
  • Gerätewartung
  • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

 


Ansprechpartner

Moltkestraße 22-26 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 810-73Fax: +49 4621 810-55E-Mail: gesundheitsamt[at]schleswig-flensburg.de


Montag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
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