Jagdsteuer
Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
E-Mail: jagdbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
Frau Heike Kleinert
Mitarbeiter Jagdbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-234
jagdbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
A 10
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular