Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Beschreibung
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
Zuständigkeit
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
verwandte Vorgänge
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Ansprechpartner
St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820Fax: +49 4621 87-337E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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