Kurabgabe
Kurabgabe
Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Beschreibung
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z.B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
erforderliche Unterlagen
Keine
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
TASH Willkommen in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: steueramt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Herr Matthias Matzner
Mitarbeiter Fachbereich Steueramt
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04632 8491-76
04632 8491-30
matthias.matzner[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
5
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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