Meldebestätigung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden beziehungsweise eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Keine
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Frau Hannah Becker
Mitarbeiter Fachbereich Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
04632 8491-92
04632 8491-30
hannah.becker[at]amt-geltingerbucht.de
Frau Gabriele Leichtle
Mitarbeiter Fachbereich Einwohnermeldeamt
Kontakt herunterladen
04632 8491-87
04632 8491-30
gabriele.leichtle[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.4
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
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