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Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen

Wenn Sie im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind und den Status als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler oder als einbezogene Ehegattin oder einbezogener Ehegatte oder Abkömmling nicht erhalten haben, kann auf Antrag diese Einstufung überprüft werden.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang

  • ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids,
  • ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens des Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahrens oder
  • ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung

sein.

Kurztext

  • Höherstufung für im Aufnahmeverfahren eingereiste Personen Erteilung bei Antragstellung vom Inland aus
  • Spätaussiedlerbescheinigung, Bescheinigung als einbezogener Ehegatte/einbezogene Ehegattin/einbezogener Abkömmling Ausstellung
  • Begrifflichkeit: Aussiedler: bis 31. Dezember 1992, Spät-aussiedler: ab 01. Januar 1993
  • Betrifft Personen mit deutscher Volkszugehörigkeit aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (z.B. Russland, Weißrussland, Ukraine) und anderen Regionen wie den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China, die nach dem 31.12.1992 eingereist sind, sich im Bundesgebiet aufhalten, und entweder den Status als Spätaussiedler oder den als einbezogene/r Ehegattin/Ehegatte/Abkömmling nicht erhalten haben
    • Für einer Höherstufung zum/zur einbezogenen Ehegatten/ Ehegattin/Abkömmling ist die deutsche Volkszugehörigkeit nicht erforderlich.
  • Zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA)

 

Die Höherstufung können Sie formlos schriftlich oder online beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Das Bundesveraltungsamt wird auf Ihren formlosen Antrag hin die früheren Verfahrensakten beiziehen, Ihr Antragsbegehren auslegen und über den Antrag entscheiden.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.

Da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass über Bescheinigungsanträge nach dem Recht zum Zeitpunkt der Einreise zu entscheiden ist, werden die Anträge in aller Regel (über 99 Prozent) abgelehnt.

Voraussetzungen

  • Falsche oder keine Entscheidung über Ihren Aufnahme- oder Bescheinigungsantrag
  • Möglichkeit der Geltendmachung dieses Fehlers trotz Rechtskraft und Zeitablaufs

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Monate. Bestehende Rückstände bei den Ablehnungen können die Entscheidung weiter verzögern.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

 


Ansprechpartner

Heimkehrerstraße 16 37133 Friedland
Tel: +49 228 99358-91919Fax: +49 22899 358-72304E-Mail: spaetaussiedler[at]bva.bund.deWeb: www.bva.bund.de


Montag 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:30 Uhr
Freitag 08:00 – 15:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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