Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden
Kurztext
- Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als für Finanzanlagenvermittler
- Mündliche und schriftliche Prüfung
- Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)
- Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Fristen
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Rechtsgrundlage
§ 34f Absatz 2 Nr. 4 Gewerbeordnung (GewO)
§ 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Rechtsbehelf
â- Widerspruch
Weitere Informationen
- Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Ansprechpartner
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Tel: +49 461 806-806Fax: +49 461 806-9806E-Mail: service[at]flensburg.ihk.deWeb: www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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