Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sporthalle, Sportplatz nutzen

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Holmlück 2 24972 Steinbergkirche
E-Mail: hauptamt[at]amt-geltingerbucht.de


Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung

Herr Malte Mischke

Mitarbeiter Fachbereich Hauptamt


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt