Sterbefall anzeigen
Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
erforderliche Unterlagen
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Rechtsgrundlage
§ 28-31 PstG
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: standesamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Frau Sabrina Lenhart
Mitarbeiter Fachbereich Standesamt
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04632 8491-84
04632 8491-30
sabrina.lenhart[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.5
Frau Julia-Christin Lorenzen
Mitarbeiter Fachbereich Standesamt
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04632 8491-85
04632 8491-30
standesamt[at]amt-geltingerbucht.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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